Rechtsprechung
   VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42327
VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20 (https://dejure.org/2020,42327)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2020 - 5 L 293.20 (https://dejure.org/2020,42327)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 5 L 293.20 (https://dejure.org/2020,42327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung der Auswahlbehörde verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernstlich möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Der Anspruch eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung auf eine Stelle im öffentlichen Dienst geht mit der Ernennung eines Konkurrenten regelmäßig unter, denn eine endgültige Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann nach dem Grundsatz der Ämterstabilität grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist vorrangig anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 58); weitere Beurteilungsgrundlagen - wie beispielsweise Leistungstests, Selbstpräsentationen, Vorstellungsgespräche - dürfen regelmäßig nur ergänzend herangezogen werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Es handelt sich um Kriterien, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes genügt und sich auf der ausgeschriebenen Stelle voraussichtlich bewähren wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist vorrangig anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 58); weitere Beurteilungsgrundlagen - wie beispielsweise Leistungstests, Selbstpräsentationen, Vorstellungsgespräche - dürfen regelmäßig nur ergänzend herangezogen werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Auch in (Ausnahme-) Konstellationen, in denen einer Auswahlbehörde zuzugestehen sein mag, den ausgehend von dem Prinzip der Bestenauslese gebotenen Vergleich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung jedenfalls zu einem großen Teil und mit einem entsprechenden ausschlaggebenden Gewicht selbst durchzuführen, darf auf die Einholung von Einschätzungen über die in der (jüngeren) Entwicklung gezeigten Leistungen nicht vollständig verzichtet werden (vgl. hierzu OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 -, juris Rn. 24 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Ist eine Auswahlbehörde mit nicht unmittelbar vergleichbaren Beurteilungen konfrontiert, die etwa auf der Grundlage unterschiedlicher Beurteilungsstandards und -richtlinien erstellt worden sind, trifft sie die Verpflichtung, für die unterschiedlichen Beurteilungen einen Vergleichsmaßstab zu bilden (VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 36 L 100.17 -, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris Rn. 13 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 TG 363/03 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Ist eine Auswahlbehörde mit nicht unmittelbar vergleichbaren Beurteilungen konfrontiert, die etwa auf der Grundlage unterschiedlicher Beurteilungsstandards und -richtlinien erstellt worden sind, trifft sie die Verpflichtung, für die unterschiedlichen Beurteilungen einen Vergleichsmaßstab zu bilden (VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 36 L 100.17 -, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris Rn. 13 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 TG 363/03 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19

    Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Vielmehr reicht es aus, wenn die Aufgaben sowie die an Stellenbewerber gerichteten Fragen und die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in Grundzügen festgehalten werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2020 - 4 S 63.19 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2018 - 4 S 3.18

    Fehlende Beteiligung von Personalrat und Frauenvertreterin bei Beurteilung einer

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
    Dies führt zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Stellenübertragung, die nicht mehr ohne weiteres rückgängig gemacht werden könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 4 S 3.18 -, juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 22. Mai 2018 - 5 L 123.18 -, Umdruck S. 10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. März 2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 25. Mai 2020 - M 5 E 19.5164 -, juris 45 f.).
  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

  • VG Berlin, 10.05.2017 - 36 L 100.17

    Einstweilige Anordnung auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Bewerbung;

  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 19.5164

    Auswahlentscheidung zwischen einem Beamten und einem Tarifbeschäftigten

  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 B 135/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Rechtsschutz des unterlegenen Beamtenbewerbers

  • VG Stade, 20.06.2023 - 3 B 685/23

    Auswahlgespräch; Auswahlvermerk; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Dies führt zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Stellenübertragung, die nicht mehr ohne weiteres rückgängig gemacht werden könnte (VG Berlin, Beschluss vom 11.12.2020 - 5 L 293/20 - juris; vgl. OVG Berlin-G.enburg, Beschluss vom 02.07.2018 - 4 S 3.18 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2015 - 2 B 135/15 - juris; VG München, Beschluss vom 25.05.2020 - M 5 E 19.5164 - juris).

    Diese in erster Linie für die Beförderungsauswahl entwickelte Verpflichtung der Auswahlbehörde, vorrangig dienstliche Beurteilungen heranzuziehen, gilt im Grundsatz auch für die Auswahl von Einstellungsbewerbern (VG Berlin, Beschluss vom 11.12.2020 - 5 L 293/20 - juris) bzw. wenn sich - wie hier Herr I., Regierungssekretär des Besoldungsgruppe A 6m beim Bundeswehrdienstleistungszentrum J. - ein Beamter des nichttechnischen Verwaltungsdienstes und im Übrigen Angestellte beworben haben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht